Nutzungsbedingungen

Mit der Übermittlung eines Textes zur Übersetzung oder einer anderen von dem Unternehmen auszuführenden Arbeit geht der Kunde einen verbindlichen Vertrag mit dem Unternehmen ein, für den die folgenden Geschäftsbedingungen gelten: 

 

1. Definitionen/Allgemeines

 

1.1 „Das Unternehmen“ bezeichnet Wolfestone Deutschland / Pursuit Translations GmbH und jede andere Marke, unter der das Unternehmen tätig ist. „Arbeit(en)“ bezeichnet jede Übersetzung oder jede andere Arbeit, die von dem Unternehmen ausgeführt wird, oder jede andere Dienstleistung, die von dem Unternehmen erbracht wird. „Kunde“ bezeichnet jede Person, Organisation oder juristische Person, an die das Unternehmen Arbeiten liefern soll. 

 

1.2 Im Falle eines Konflikts zwischen dem Unternehmen und dem Kunden bezüglich Teilen des Vertrags haben die Dokumente, die die Vereinbarung zwischen den Parteien bilden, in der folgenden Reihenfolge Vorrang: 

 

  1. Unterzeichnete Dienstleistungsvereinbarung (sofern vorhanden), die zwischen den Parteien geschlossen wurde,
  2. Diese Geschäftsbedingungen

 

1.3 „Unterauftragnehmer“ bezeichnet jede Person, Organisation oder juristische Person, die von dem Unternehmen als Unterauftragnehmer mit der Erbringung von Arbeiten zur Fertigstellung des Kundenprojekts beauftragt wird. Dabei kann es sich beispielsweise um Dolmetscher, Live-Untertiteler und Voice-Over-Sprecher handeln. 

 

 2.Kostenvoranschläge

 

 2.1 Mündliche Kostenvoranschläge dienen nur der Orientierung. Sie sind für das Unternehmen nicht verbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung nach Erhalt des Textes für die Übersetzung oder andere Arbeiten. Schriftliche Kostenvoranschläge sind, sofern nicht anders angegeben, bis 30 Tage nach Versand gültig. Die Kosten für die Übersetzung richten sich nach der Anzahl der Wörter des Textes in der Ausgangssprache, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 

 

2.2 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, einen Aufschlag auf den angegebenen Betrag zu berechnen, wenn nach Beginn der Übersetzung Änderungen am Ausgangstext vom Kunden mitgeteilt werden. Der entsprechende Betrag wird mit dem Kunden vereinbart. 

 

2.3 Terminologie für Kostenvoranschläge: 

 

„Integrales Korrekturlesen“ bezeichnet die Korrektur durch denselben Übersetzer. 

„Fortgeschrittenes Korrekturlesen“ bezeichnet die Korrektur durch einen unabhängigen Korrekturleser. 

 

2.4 Der Vertrag tritt mit Eingang Ihrer Bestellung, der Bestätigung eines Kostenvoranschlags oder einer anderen Bestätigung Ihrerseits, dass wir mit den Arbeiten fortfahren sollen, und mit dem Beginn der von uns zu erbringenden Arbeiten in Kraft. 

 

2.5 Der Vertrag unterliegt den vorliegenden Geschäftsbedingungen. Alle Geschäftsbedingungen, die in der Bestellung aufgeführt sind oder auf die dort verwiesen wird oder die Sie anderweitig festgelegt haben, haben keine Wirkung. 

 

2.6 Kostenvoranschläge werden auf Grundlage Ihrer Beschreibung des Ausgangsmaterials, des Zwecks der Übersetzung und sonstiger Anweisungen erstellt. Solche Kostenvoranschläge können jederzeit angepasst werden, wenn die Beschreibung der Ausgangsmaterialien, die Anweisungen oder andere Elemente unserer Meinung nach in wesentlichem Maße unzureichend oder ungenau sind. 

 

2.7 Hinsichtlich der Übersetzung und amtlichen Bestätigung von Dokumenten ([notarielle] Beglaubigung, eidesstattliche Versicherung, Apostille usw.) obliegt es ausdrücklich dem Kunden, sich bei der zuständigen Behörde zu erkundigen, welcher Grad der Beglaubigung für den Verwendungszweck der Übersetzung angemessen ist. 

 

2.8 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Ihnen zur Verfügung gestellten Arbeiten. 

 

 3.Preis und Zahlung

 

3.1 Die Preise sind, sofern nicht anders festgelegt, in Euro (EUR) angegeben und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und sonstiger Steuern und Abgaben. Wir stellen Ihnen alle jeweils geltenden Steuern und Auslagen in Rechnung, die wir zu erheben haben. Der Kunde haftet für die Zahlung von Strafen oder Zinsen auf diese Steuern, die von uns infolge Ihres Verzugs bei der Zahlung dieser Steuern zu entrichten sind. 

 

3.2 Zahlungen für alle Arbeiten sind innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten, es sei denn, das Unternehmen hat einer anderen Zahlungsfrist ausdrücklich schriftlich zugestimmt; allerdings kann unter bestimmten Umständen eine Zahlung oder Teilzahlung vor Beginn der Arbeiten verlangt werden. Unbeschadet der sonstigen Rechte des Unternehmens behält sich das Unternehmen das Recht vor, auf alle nach dem Fälligkeitsdatum ausstehenden Beträge eine Bearbeitungsgebühr von 8 (acht) % pro Jahr zu erheben. 

 

3.3 Werden die Arbeiten in Etappen und/oder über einen Zeitraum von mehr als 60 (sechzig) Tagen erbracht, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen nach Abschluss jeder Etappe der Arbeiten oder in monatlichen Abständen eine Rechnung auszustellen. 

 

3.4 Wird eine Rechnung nicht gemäß den vorstehenden oder anderen im Vertrag festgelegten oder schriftlich vereinbarten Bestimmungen bezahlt, sind wir berechtigt, die weiteren Arbeiten sowohl für denselben Auftrag als auch für jeden anderen Auftrag von Ihnen auszusetzen, unbeschadet aller anderen uns möglicherweise zur Verfügung stehenden Rechte. 

 

 4.Fertigstellung der Arbeit(en)

 

4.1 Obwohl das Unternehmen einen ausgezeichneten Ruf für pünktliche Lieferungen genießt und stets bemüht ist, die Fristen einzuhalten, handelt es sich bei den Terminen oder Fristen für die Fertigstellung der Arbeiten nur um bestmögliche Schätzungen, und das Unternehmen haftet nicht für die Folgen einer Verzögerung, aus welchem Grund auch immer. Der Kunde sollte sich insbesondere darüber im Klaren sein, dass das Unternehmen nicht für Verspätungen oder Informationsverluste verantwortlich gemacht werden kann, die durch Ausfälle auf den Servern oder in den Versorgungs- oder Telekommunikationssystemen des Kunden oder des Unternehmens verursacht werden, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat und die bekanntermaßen gelegentlich auftreten können. 

 

4.2 Der Kunde muss bei der Beauftragung der Arbeiten (sofern relevant) einen Fertigstellungstermin angeben und das Unternehmen wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die Anforderungen des Kunden zu erfüllen; trotzdem berechtigt eine verspätete Lieferung den Kunden nicht dazu, die Zahlung für die geleisteten Arbeiten zurückzuhalten. 

 

4.3 Die Arbeiten werden dem Kunden in der Regel per E-Mail als elektronische Datei (Word, rtf, PDF, MP3, wav usw.) oder auf einem anderen elektronischen bzw. digitalen Weg zur Verfügung gestellt. Wünscht der Kunde die Lieferung der Arbeiten in Papierform auf postalischem Weg, kann das Unternehmen nicht für Verzögerungen bei der Lieferung oder für durch das Postsystem verursachte Ausfälle bei der Erfüllung der Lieferung verantwortlich gemacht werden. 

 

4.4 Sollte die Fertigstellung der Arbeiten in einem kürzeren Zeitraum als dem normalerweise für ihre ordnungsgemäße Fertigstellung notwendigen Zeitraum erforderlich sein, behält sich das Unternehmen das Recht vor, zur Deckung der erforderlichen Überstunden oder zusätzlichen Kosten Dringlichkeitsaufpreise zu berechnen. Sollten andere zusätzliche Kosten anfallen, ist das Unternehmen berechtigt, auch diese in Rechnung zu stellen. Alle Express-Arbeiten unterliegen der nachstehenden Klausel 8.7. 

 

4.5 Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für die Folgen von Verzögerungen bei der Fertigstellung der Arbeiten, die durch den Kunden aus beliebigem Grund verursacht werden, und in diesem Fall verlieren vereinbarte Fristen oder Liefertermine automatisch ihre Gültigkeit und es müssen neue Termine ausgehandelt und vereinbart werden. 

 

4.6 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Arbeiten ganz oder teilweise an einen oder mehrere Auftragnehmer seiner Wahl weiterzuvergeben. 

 

Bei (notariell) beglaubigten, legalisierten oder sonstigen „offiziellen“ Übersetzungen erwartet das Unternehmen, dass der Kunde die in elektronischer Form zur Verfügung gestellte Übersetzung sorgfältig überprüft, bevor das Unternehmen die Unterlagen in Papierform zur Verwendung freigibt. Etwaige Ergänzungen, Änderungen, Korrekturen usw. werden vom Unternehmen und seinen Sprachexperten geprüft und das betreffende Dokument wird dann aktualisiert, soweit dies akzeptabel und vereinbart ist. Dieser Prozess kann zahlreiche Überprüfungsrunden und Rückmeldungen durch den Kunden umfassen. 

 

 5.Dolmetscher, Live-Untertiteler und Voice-Over-Sprecher (im Folgenden als „der Unterauftragnehmer“ bezeichnet)

 

5.1 Bei unerwartetem Nichterscheinen des Auftraggebers wartet der Unterauftragsnehmer bis 30 Minuten nach der vereinbarten Anfangszeit am Veranstaltungsort. Wenn der Kunde nicht an einer Veranstaltung teilgenommen hat, berechnet das Unternehmen die volle Dienstleistungsgebühr für die erwartete Anzahl von Stunden plus Spesen. 

 

5.2 Das Unternehmen erhebt keine Servicegebühr, wenn der Unterauftragnehmer aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht an einer Veranstaltung teilnehmen kann: Das Unternehmen wird sich bemühen, einen Ersatz-Unterauftragnehmer zu organisieren und die betreffenden Parteien so schnell wie möglich zu benachrichtigen; das Unternehmen übernimmt jedoch keine Haftung für das Versäumnis, dies zu tun. 

 

5.3 Das Unternehmen stellt die volle Servicegebühr in Rechnung, wenn der Unterauftragsnehmer aus unvermeidlichen Gründen in Verzug gerät und dennoch seine Aufgaben erfüllen muss. 

 

5.4 Das Unternehmen bemüht sich zwar nach Kräften, die Dienstleistungen zum vereinbarten Zeitpunkt zu erbringen, ist jedoch nicht für Verzögerungen bei der Fertigstellung verantwortlich, die durch Ereignisse außerhalb seiner Kontrolle verursacht werden. 

 

5.5 Das Unternehmen haftet nicht für die Nichterfüllung von Verpflichtungen des Unterauftragnehmers gegenüber dem Kunden. 

 

 6.Stornierung und Aussetzung

 

6.1 Storniert der Kunde aus irgendeinem Grund die von ihm in Auftrag gegebenen Arbeiten, trägt er die Kosten für alle bis zum Stornierungsdatum fertiggestellten Arbeiten und alle anderen Kosten und Aufwendungen (einschließlich der Vorbereitungsarbeiten und der Zeit zur Ermöglichung der Arbeiten), die infolge einer solchen Stornierung entstehen. 

 

6.2 Setzt der Kunde die von ihm in Auftrag gegebenen Arbeiten aus oder verschiebt sie, trägt er die Kosten für alle in Auftrag gegebenen Arbeiten bis zum Zeitpunkt der Aussetzung oder Verschiebung sowie für alle anderen Kosten und Aufwendungen (einschließlich der Vorbereitungsarbeiten und der Zeit zur Ermöglichung der Arbeiten), die infolge einer solchen Aussetzung entstehen. 

 

6.3 Im Falle höherer Gewalt (Streik, Aussperrung, Arbeitskampf, Unruhen, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen und jede andere Situation, die nachweislich die Fähigkeit des Unternehmens, den Auftrag wie vereinbart auszuführen, wesentlich beeinträchtigt hat) informiert das Unternehmen den Kunden unverzüglich unter Angabe der Umstände. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Kunden, vom Auftrag zurückzutreten, wobei sich der Kunde in jedem Fall verpflichtet, den Auftragnehmer für bereits ausgeführte Arbeiten zu bezahlen. Das Unternehmen unterstützt den Kunden nach besten Kräften dabei, seinen Auftrag anderweitig zu vergeben. 

 

6.4 Eine Beendigung des Vertrags lässt die Rechte und Rechtsmittel der Parteien unberührt. 

 

6.5 Die Stornierung eines Dolmetschauftrags oder einer anderen Dienstleistung, die die Buchung eines Unterauftragnehmers (einschließlich Dolmetschern, Live-Untertitelern, Ausrüstungslieferanten und Linguisten) für bestimmte Zeiten, Tage, Zeiträume usw. beinhaltet, wird zu 100 (einhundert) % in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde eine Stornierungsfrist von mindestens 7 (sieben) Arbeitstagen eingeräumt. 

 

 7.Lieferung

 

7.1 Das Unternehmen haftet unter keinen Umständen für die Folgen einer Liefer- oder Leistungsverzögerung oder eines Liefer- oder Leistungsversäumnisses oder wenn eine Verzögerung oder ein Versäumnis auf eine verspätete Lieferung oder Leistung oder eine Nichtlieferung oder Nichterfüllung durch Zulieferer oder Unterauftragnehmer, Arbeitskräftemangel, höhere Gewalt, Feuer, Überschwemmung, widrige oder außergewöhnliche Witterungsbedingungen, Arbeitskampfmaßnahmen, Kampfhandlungen, behördliche Anordnungen oder Maßnahmen (unabhängig davon, ob diese rechtskräftig sind oder nicht) oder andere Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb unserer Kontrolle liegen oder unerwarteter oder außergewöhnlicher Natur sind. 

 

7.2 Die Lieferung gilt mit der Aufgabe zur Post, der Übermittlung per Fax oder der elektronischen Übergabe an ein Transportunternehmen als erfolgt, womit die Gefahr auf den Kunden übergeht. 

 

7.3 Das Unternehmen bewahrt jedoch eine Kopie der Dateien auf und sendet im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung kostenlos eine weitere Kopie zu. 

 

7.4 Fordert der Kunde das Unternehmen auf, Dritte einzuschalten, z. B. einen Notar, einen Rechtsanwalt oder das Foreign and Commonwealth Office, kann das Unternehmen nicht für Lieferverzögerungen oder Nichterfüllung seitens dieser Dritten verantwortlich gemacht werden. 

 

 8.Verantwortung und Haftung

 

8.1 Das Unternehmen ist von jeglicher Haftung für Verpflichtungen gegenüber dem Kunden befreit, wenn und soweit die Erfüllung dieser Verpflichtung außerhalb seines Einflussbereichs liegt. 

 

8.2 Eine Reklamation des Kunden in Bezug auf eine Arbeit muss dem Unternehmen innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Erhalt der Arbeit durch den Kunden schriftlich mitgeteilt werden. Das Unternehmen verpflichtet sich dazu, nach Abschluss eines Projekts Ungenauigkeiten, Fehler oder Auslassungen, die es selbst verschuldet hat, kostenlos zu korrigieren. Unsere Haftung beschränkt sich darauf, mutmaßliche Ungenauigkeiten, Fehler oder Auslassungen in dem Umfang zu unserer Zufriedenheit zu korrigieren, in dem wir dies für gerechtfertigt halten. Der Kunde muss dem Unternehmen stets die Möglichkeit geben, mutmaßliche Fehler in der Übersetzung zu beheben. Entsprechende Behauptungen erlauben in keinem Fall eine Verzögerung der Zahlung. 

 

8.3 Das Unternehmen haftet weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber Dritten für Folgeschäden jeglicher Art (einschließlich entgangener Gewinne, Geschäfte, Aufträge, Einkünfte sowie Verlust von Reputation, Geschäftswert oder erwarteter Einsparungen und sonstiger indirekter Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art), die sich aus der Nutzung von Arbeiten ergeben und den Vertragspreis für die gelieferten Arbeiten übersteigen, und der Kunde stellt das Unternehmen von allen Ansprüchen und Forderungen an das Unternehmen für solche Folgeschäden frei. 

 

8.4 Es werden keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Bedingungen oder Garantien bezüglich der Qualität oder der Eignung der Arbeiten übernommen, es sei denn, dies ist ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt. 

 

8.5 Das Unternehmen verpflichtet sich zwar, sich nach besten Kräften um eine korrekte und idiomatische Übersetzung des Originaltextes des Kunden zu bemühen, der Kunde muss jedoch akzeptieren, dass sich eine Übersetzung anders liest als das Original, und das Unternehmen übernimmt keine Haftung für mutmaßlich ausbleibende Werbe- oder Verkaufseffekte oder andere Probleme. 

 

8.6 Das Unternehmen garantiert weder, dass die Arbeiten Ihren spezifischen Anforderungen entsprechen, noch, dass sie lückenlos oder fehlerfrei sind. Darüber hinaus übernimmt das Unternehmen keine Gewähr für die Nutzung der bereitgestellten Arbeiten in Bezug auf Genauigkeit, Korrektheit, Zuverlässigkeit usw. 

 

8.7 Wenn: 

 

8.7.1 Der Kunde verlangt, dass das Unternehmen Arbeiten beschleunigt liefert (in Bezug auf Übersetzungsarbeiten gelten Arbeiten als beschleunigt, die mehr als 8000 Wörter pro Arbeitstag für unseren Service auf Economy-Ebene, 2500 Wörter pro Arbeitstag für unseren Service auf Business-Ebene, 2000 Wörter pro Arbeitstag für unseren Service auf Corporate-Ebene und 1000 Wörter pro Arbeitstag für unseren Service auf Enterprise-Ebene erfordern) und/oder; 

8.7.2 Wenn wir dem Kunden vorschlagen, einen anderen unserer Dienste für die Erfüllung seiner Anforderungen in Anspruch zu nehmen, und der Kunde dies nicht tut (die Service-Ebene „Corporate“ wird immer gegenüber der Service-Ebene „Business“ empfohlen), dann besteht das Risiko, dass die Qualität der Arbeiten nicht dem hohen Standard entspricht, den wir im Rahmen unserer normalen Geschäftstätigkeit bieten. In beiden Fällen lehnt das Unternehmen jegliche Verantwortung für die Arbeiten ab und Sie akzeptieren Folgendes: 

 

  1. a) Die Arbeiten werden von uns eventuell nicht mit demselben Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt ausgeführt, das wir bei der Erbringung der Arbeiten im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit des Unternehmens anwenden würden;
  2. b) Bei der Ausführung der Arbeiten kann es zu Fehlern oder Auslassungen kommen, die den Kunden nicht dazu berechtigen, den Vertrag zu kündigen oder die Zahlung an uns für die Erbringung der Arbeiten zu verweigern; und
  3. c) Sie stellen uns von allen Ansprüchen oder Verlusten frei, die sich aus derartigen Fehlern oder Unterlassungen ergeben.

 

8.8 Sofern das Unternehmen nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart hat, ist es dem Kunden (was für die Zwecke dieser Klausel alle verbundenen Unternehmen sowie deren oder Ihre Angestellten, Direktoren, Führungskräfte oder Anteilseigner usw. mit einschließt) für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung des Vertrags untersagt, direkt oder indirekt, auf eigene Rechnung oder für eine andere Person oder Firma einen Übersetzer, Dolmetscher oder anderen Sprachdienstleister, der für den Kunden im Rahmen des Vertrags Arbeiten im Auftrag des Unternehmens erbracht hat, anzuwerben, zu beschäftigen, zu versuchen, ihn von dem Unternehmen abzuwerben oder seine Dienste zu nutzen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Klausel erklärt sich der Kunde bereit, dem Unternehmen einen Betrag zu zahlen, der der Gesamtvergütung entspricht, die das Unternehmen an den Übersetzer, Dolmetscher oder sonstigen Sprachdienstleister oder Lieferanten für die letzten 3 (drei) Jahre vor dem Datum gezahlt hat, an dem Sie den Übersetzer, Dolmetscher oder sonstigen Sprachdienstleister oder Lieferanten beschäftigt oder in Anspruch genommen haben. 

 

 9.Art der Übersetzung

 

9.1 Eine Übersetzung ist die geradlinige und mehr oder weniger wörtliche Übertragung von in einer Sprache (Ausgangssprache) verfasstem Material in eine andere Sprache (Zielsprache) durch einen Übersetzer, der bekannte grammatikalische Regeln anwendet und den für die Zwecke einer bestimmten Übersetzung erforderlichen Wortschatz aus eigener Erfahrung oder aus Fach- und anderen Wörterbüchern kennt. Die Übersetzung ist jedoch von der Adaption und dem Texten zu unterscheiden, bei denen die im Original enthaltenen Konzepte mehr oder weniger beibehalten werden, aber die Art und Weise, wie diese in der Zielsprache ausgedrückt werden, völlig verworfen werden kann, um eine größtmögliche Überzeugungskraft zu erreichen. Das Unternehmen verpflichtet sich, sich nach besten Kräften zu bemühen, eine genaue und idiomatische Übersetzung des zu übersetzenden Materials im Rahmen der Klausel und vorbehaltlich der nachstehenden Klausel zu erstellen. 

 

9.2 Eine Übersetzung spiegelt die Qualität des schriftlichen Originalmaterials wider. Wenn in dem zu übersetzenden Material Begriffe schlecht formuliert sind, die falschen Ausdrücke verwendet werden, Schreibfehler enthalten sind oder der Text unvollständig oder sachlich falsch ist, können sich die gleichen Unzulänglichkeiten jeweils in der Übersetzung zeigen. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, im Namen des Kunden Entscheidungen zu treffen, um Änderungen vorzunehmen, die den Text in der Übersetzung verbessern oder Passagen des Originaltextes verdeutlichen könnten, kann den Kunden jedoch auf solche Ungenauigkeiten hinweisen. Das Unternehmen wird daher keine Kritik an einer Übersetzung akzeptieren, bei der diese Überlegungen eine Rolle spielen könnten. 

 

9.3 Falls für die ordnungsgemäße Übersetzung eines bestimmten Schriftstücks spezifischere Kenntnisse der branchenspezifischen Terminologie erforderlich sind, z. B. Kenntnisse, die nur einem bestimmten Kunden, einer bestimmten Firma oder einer bestimmten Organisation zur Verfügung stehen, kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Unternehmen über diese Kenntnisse verfügt. In einem solchen Fall obliegt es dem Kunden, dem Unternehmen in Form von individuellen Glossaren oder anderen Übersetzungshilfen die Anweisungen zu erteilen, die für die ordnungsgemäße Übersetzung des Materials erforderlich sind. Das Unternehmen wird sich jedoch stets bemühen, Fachübersetzungen an Übersetzer zu vergeben, die über fachliche Erfahrung/Qualifikation verfügen. 

 

9.4 Wenn ein Kunde einen bestimmten Verwendungszweck für die Übersetzungsarbeit angegeben hat und später wünscht, die Übersetzung für einen anderen Zweck zu verwenden als den, für den sie ursprünglich geliefert wurde, sollte der Kunde eine Bestätigung vom Unternehmen einholen, dass die Übersetzung für den neuen Zweck geeignet ist. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für den Fall, dass eine Übersetzung für einen anderen Zweck verwendet wird als den, für den sie ursprünglich geliefert wurde, und behält sich das Recht vor, weitere Gebühren für eventuell erforderliche Änderungen an der Übersetzung zu berechnen. 

 

9.5 Sieht der Werkvertrag vor, dass dem Kunden Korrekturfahnen oder Texte zur Genehmigung vorgelegt werden, haftet das Unternehmen nicht für Fehler, die der Kunde nicht korrigiert, oder für Änderungen, die der Kunde an den vorgelegten Korrekturfahnen oder Texten vornimmt. 

 

10. Kundeneigentum

 

10.1 Dem Unternehmen zur Verfügung gestellte Dokumente oder sonstiges Eigentum werden von dem Unternehmen auf Risiko des Kunden aufbewahrt oder abgefertigt, und das Unternehmen haftet nicht für einen etwaigen daraus resultierenden Verlust oder Schaden. 

 

10.2 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Dokumente oder anderes Eigentum des Kunden, die sich länger als 12 (zwölf) Monate nach Abschluss der Arbeiten, mit denen sie in Verbindung stehen, in seinem Gewahrsam befinden, zu vernichten oder anderweitig darüber zu verfügen. 

 

11. Vertraulichkeit

 

11.1 Vorbehaltlich der Klausel 11.3 und außer in dem Umfang, indem es (unsererseits) für die Erbringung der Arbeiten erforderlich ist, darf keine Partei vertrauliche Informationen der anderen Partei (sämtliche Informationen [in jeglicher Form], die entweder für das Unternehmen oder den Kunden vertraulich sind und die entweder das Unternehmen oder der Kunde im Zusammenhang mit unseren Arbeiten offenlegt) verwenden. 

 

11.2 Vorbehaltlich der Klausel 11.3 darf keine Partei vertrauliche Informationen der anderen Partei gegenüber anderen Personen offenlegen. 

 

11.3 Jede Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei in den folgenden Fällen offenlegen: 

11.3.1 Wenn dies gesetzlich oder durch eine Aufsichtsbehörde vorgeschrieben ist, sofern die Partei, die zur Offenlegung der vertraulichen Informationen verpflichtet ist, dazu praktisch und rechtmäßig in der Lage ist; in solchen Fällen: 

 

  1. a) Ist der Eigentümer unverzüglich über eine solche Anforderung zu benachrichtigen und
  2. b) Ist mit dem Eigentümer hinsichtlich der Art, des Umfangs oder des Zeitpunkts einer solchen Offenlegung oder etwaiger Maßnahmen zu kooperieren, die der Eigentümer ergreifen könnte, um die Gültigkeit einer solchen Anforderung anzufechten.

 

11.3.2 Gegenüber ihrem Personal (oder dem Personal eines mit ihr verbundenen Unternehmens), dem Personal von Unterauftragnehmern oder anderen Personen, deren Aufgaben eine solche Offenlegung vernünftigerweise erfordern, unter der Bedingung, dass die Partei, die eine solche Offenlegung vornimmt, sicherstellt, dass die Person, gegenüber der eine solche Offenlegung erfolgt: 

 

  1. a) Über die Vertraulichkeitsverpflichtungen im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen informiert wird; und
  2. b) diesen Verpflichtungen so nachkommt, als wäre sie selbst durch sie gebunden.

 

11.4 Die in Klausel 11 enthaltene Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages, gleichgültig aus welchem Grund. 

 

11.5 Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass ihre Verpflichtungen gemäß Klausel 11 notwendig und angemessen sind, um die offenlegende Partei zu schützen, und jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass das Rechtsmittel des Schadensersatzes nicht ausreichen würde, um die offenlegende Partei für eine Verletzung ihrer Verpflichtungen gemäß Klausel 11 durch die Partei, die die Offenlegung erhält, zu entschädigen. Dementsprechend erklärt sich jede Partei damit einverstanden, dass die offenlegende Partei zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die ihr zur Verfügung stehen, berechtigt ist, Unterlassungsansprüche wegen der drohenden Verletzung dieser Vereinbarung oder der Fortsetzung einer solchen Verletzung durch die Partei, an deren Adresse die Offenlegung gerichtet ist, geltend zu machen, ohne dass ein tatsächlicher Schaden nachgewiesen werden muss. 

 

 12.Rechtswidrige Handlungen

 

12.1 Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Inhalte zu übersetzen, die seiner Meinung nach rechtswidrig oder verleumderisch sind oder sein könnten. Besteht ein Urheberrecht an den von dem Unternehmen zu übersetzenden Texten, garantiert der Kunde, dass er alle für die Übersetzung erforderlichen Genehmigungen eingeholt hat. 

 

12.2 Das Unternehmen wird vom Kunden für alle Ansprüche, Verfahren, Kosten und Ausgaben entschädigt, die sich aus verleumderischen Inhalten, die für den Kunden gedruckt oder veröffentlicht werden, oder aus der Verletzung von Urheberrechten, Rechten an geistigem Eigentum, Patenten oder Designs oder Rechten Dritter ergeben. Diese Liste ist nicht erschöpfend. 

 

 13.Geistiges Eigentum und Urheberrecht

 

13.1 Das Urheberrecht an der Übersetzung ist Eigentum des Unternehmens und wird erst nach vollständiger Bezahlung der Arbeiten auf den Kunden übertragen. 

 

13.2 Sobald die Bezahlung der Arbeiten erfolgt ist, gehen alle Rechte am geistigen Eigentum (einschließlich des Urheberrechts) an dem Originalwerk und den Arbeiten auf den Kunden (oder Ihre Lizenzgeber) über, doch zur Vermeidung von Zweifeln gewähren Sie dem Unternehmen (und unseren Unterauftragnehmern) hiermit eine Lizenz zur Speicherung und Nutzung der Originalwerke für die Dauer des Vertrags und für die Zwecke der Bereitstellung von Arbeiten für den Kunden. 

 

13.3 Die Logos der Kunden werden zu Marketingzwecken ausschließlich dazu verwendet, den Kunden als Kunden des Unternehmens zu identifizieren. 

 

14. Datenschutz

 

14.1 Jede Partei stellt sicher, dass sie bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Geschäftsbedingungen jederzeit die einschlägigen Bestimmungen des Data Protection Act 1998 einhält. 

 

14.2 Das Unternehmen bestätigt, dass wir, wenn wir im Rahmen der Erbringung der Leistungen Daten verarbeiten müssen, dies nur auf Anweisung des Kunden tun. 

 

15. Sonstiges

 

15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. 

 

15.2 Eine Person, die nicht Vertragspartei dieses Vertrags ist, hat gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 kein Recht, eine Bestimmung dieses Vertrags durchzusetzen. Rechte oder Rechtsmittel einer Person, die anders als nach diesem Gesetz bestehen oder verfügbar sind, bleiben von dieser Klausel unberührt. 

 

15.3 Keine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des Vertrags zielt darauf ab, eine Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien zu begründen, oder ermächtigt eine der Parteien, als Vertreter für die andere Partei zu fungieren, und keine der Parteien ist befugt, im Namen oder im Auftrag der anderen Partei zu handeln oder die andere Partei in irgendeiner Weise zu binden (einschließlich der Abgabe von Zusicherungen oder Garantien, der Übernahme von Verpflichtungen oder Haftungen und der Ausübung von Rechten oder Befugnissen). 

 

15.4 Zu unseren Unternehmenswerten zählt es, jeden mit Respekt zu behandeln. Wir möchten daher unsere Kunden bitten, sich gegenüber unseren Mitarbeitenden genauso zu verhalten. In diesem Zusammenhang möchten wir höflich darauf hinweisen, dass beleidigende, bedrohende oder beschimpfende Äußerungen oder Verhaltensweisen gegenüber unseren Mitarbeitenden, sei es per E-Mail, telefonisch oder persönlich, nicht toleriert werden. 

 

16. Gerichtsstand

 

16.1 Diese Geschäftsbedingungen sind in Übereinstimmung mit dem geltenden englischen Recht auszulegen, und das Unternehmen und der Kunde unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte.